Nicht nur in diesen Hauptsegmenten haben wir schon viele Projekte umgesetzt. Es lohnt sich in jedem Fall für Sie, eine Anfrage zu starten, denn es gibt nur noch wenige Dinge, welche wir in den vielen Jahren unserer Expertise noch nicht für unsere Clienten gemacht haben. Und Neues (bspw. zu Künstlicher Intelligenz) lernen wir ständig dazu.
Setzen Sie auf Erfahrung und Professionalität!
Über alle Branchen hinweg wird zunehmend Künstliche Intelligenz (KI) genutzt. Doch die Regulierung durch die EU-KI-Verordnung macht den Einsatz derselben nicht unbedingt einfacher. KI ist zwar kein originäres Datenschutz-Thema, berührt das Datenschutzrecht aber in sehr vielen Bereichen - angefangen beim Training (ML, Machine Learning) über die Eingabe (Prompt) und sodann bei der Nutzung der Ergebnisse. Weiterhin werden Themen wie Arbeitsrecht, Urheberrecht etc. berührt. Mit Blick auf die nochmals erhöhten Bußgelder (vgl. Art. 99 ff. KI-VO) sollten KI-Projekte stets durch Ihre(n) Datenschützer - und n. Art. 4 KI-VO durch "Personen, die über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ..." verfügen, begleitet werden. Gut, dass 3rd Mind über beides verfügt!